Neuer Service: Wartungsverträge für Automower – jetzt verfügbar

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

aufgrund des stark gestiegenen Interesses an unseren Winterinspektionen möchten wir künftig für mehr Planungssicherheit sorgen – unter Berücksichtigung unserer eigenen Kapazitäten.

Da wir den gesamten Service ausschließlich intern und mit eigenem Fachpersonal durchführen („Made in Riemann“), ist die Anzahl der Plätze für die Winterinspektion begrenzt.


Mit einem Wartungsvertrag sichern Sie sich:

Planungssicherheit: Ihr Automower wird automatisch zum vereinbarten Zeitpunkt gewartet – kein Anruf, keine Terminvereinbarung notwendig.

Preisvorteil: Attraktive Paketpreise im Vergleich zur Einzelbuchung

Transparenz & Komfort: Keine versteckten Kosten – Sie erhalten jährlich einen klar strukturierten Serviceplan.

Sicherheit: Mit einem Vertrag sichern Sie sich frühzeitig Ihren Platz und können sich entspannt zurücklehnen

 

 Leistung

 Zeitraum 01.10. - 31.03.


 Mit Vertrag

 - Winterinspektion (Laufzeit 24 Monate)

 - 129,-€ pro Jahr

 - 30,- € Wintereinlagerung (optional)

 Ohne Vertrag

 - Winterinspektion (ohne Laufzeit)

 - 129,-€ Inspektion

 - 30,- € Wintereinlagerung (optonal)


 Hol -und Bringdienst (optional)

 je nach Standort

 

Persönlicher Hinweis für alle, die es noch nicht mitbekommen haben:

Vielleicht haben Sie es schon gehört – oder auch noch nicht:
Wir sind umgezogen! Und nicht nur das, wir haben auch unseren Namen geändert.

Seit dem 01. Mai 2025 finden Sie uns nicht mehr wie gewohnt in Wohlde, sondern nun unter neuem Namen und an neuer Adresse in Winsen (Aller):


Riemann oHG
Taube Bünte 9
29308 Winsen (Aller)


Wir sind also dieselben Menschen, mit demselben Anspruch an Qualität und Service, nur eben mit einem neuen Namen und einem frischen Standort.
Falls Sie uns bisher unter „Hormann“ kannten: Das sind immer noch wir – jetzt einfach als „Riemann“ unterwegs.

Wir freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit und stehen bei Rückfragen gern zur Verfügung.


Mit freundlichen Grüßen
 

Tino Riemann und Mattis Riemann
Geschäftsführung 



Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


§1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Winterinspektion von Automowern, die zwischen dem Kunden und dem Dienstleister geschlossen werden.


§2 Vertragsgegenstand

Der Vertrag umfasst die jährliche Inspektion eines Automowers, einschließlich Reinigung, Funktionsprüfung, Messerprüfung/-tausch, Dichtungsprüfung/-tausch, Akkukontrolle und ggf. Softwareupdate. Optional können Wintereinlagerung und Abhol-/Bringservice hinzugebucht werden.


§3 Vertragslaufzeit und Kündigung

Die Vertragslaufzeit beträgt zwei Jahre. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern er nicht mindestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird.


§4 Preise und Zahlungsbedingungen

Die jährlichen Kosten für die Winterinspektion betragen 129,00 EUR inkl. MwSt. Zusatzleistungen wie Wintereinlagerung, Reparaturmaßnahmen oder Transport werden gesondert berechnet. Die Abrechnung erfolgt innerhalb des Leistungszeitraum vom 01. Oktober bis 31. März, zahlbar innerhalb von 14 Werktagen oder per SEPA-Lastschrift-Verfahren.


§5 Mitwirkungspflicht des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich, den Automower zur vereinbarten Zeit vom 01. Oktober bis zum 31. März zur Verfügung zu stellen oder zur Abholung bereitzustellen. Bei Buchung der Selbstanlieferung ist der Kunde für eine termingerechte Übergabe verantwortlich.


§6 Haftung

Der Dienstleister haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für Schäden, die auf unsachgemäße Nutzung oder versteckte Mängel zurückzuführen sind, wird keine Haftung übernommen.


§7 Datenschutz

Die im Rahmen des Vertrags erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses verwendet und gemäß den gesetzlichen Vorschriften behandelt.


§8 Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Dienstleisters, sofern gesetzlich zulässig.